Entstehung
Die VVWL ist durch die Initiative der Dres. Aubke, Behrendt, Böttcher, Dryden, Feyerabend, Kappert, Loch, Mains, Piel, Schürmann und Stotz am 4.7.1995 entstanden.
Ziel war: Eine Alternativorganisation zu schaffen, falls der Sicherstellungsauftrag aufgehoben und die KV "aufgelöst" werde.
In der Gründungsversammlung wurde Dr. Kappert zum Vorsitzenden der VVWL, Dr. Schürmann zum 2. Vorsitzenden, Dr. Dryden als Schatzmeister gewählt. Als Beisitzer wurden die Dres. Behrendt, Böttger, Loch, Mains, Piel und Stotz gewählt.
Aufgaben der Vereinigung
- Fach- und verbandsübergreifende Wahrnehmung der politischen und wirtschaftlichen Interessen niedergelassener Vertragsärzte in Westfalen-Lippe.
- Unterstützung der Bemühungen um ein sinnvolles, am Patientenwohl orientiertes Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Verein bereit, die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zu gewährleisten und zu organisieren, soweit damit nicht ausschließlich öffentlich-rechtliche Körperschaften betraut sind.
- Der Verein fördert die betriebswirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder durch Beratung und Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen für die ärztliche Praxis. Er berät seine Mitglieder in allen Fragen der ärztlichen Berufsausübung.
- Der Verein artikuliert die Interessen der Mitglieder u.a. in der Politik.
- Der Verein fördert auch die Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Heilhilfsberufen und deren Organisationen. Er versteht sich als Wahrer berechtigter Patienteninteressen.
- Der Verein ist fachgruppenungebunden, parteiunabhängig und frei.
- Der Verein darf sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen.
Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle niedergelassenen Vertragsärzte mit Praxissitz in Westfalen-Lippe sowie vom Zulassungsausschuss genehmigte Dauerassistenten werden.
2. Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen werden, die satzungsgemäß die Interessen niedergelassener Vertragsärzte vertreten sowie ärztliche Wirtschaftsorganisationen wie z. B. MEDICARE.
3. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung des Antrags muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.
4. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zugang der schriftlichen Ablehnung Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung abschließend.
5. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern. Er führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.
Zum Vorstand gehören:
- der Vorstandsvorsitzende,
- der stellvertretende Vorstandsvorsitzende,
- der Schatzmeister,
- sechs Beisitzer.