Präambel
Die freie Ärzteschaft steckt in einer tiefen Depression. Der einzelne Arzt hat sich im täglichen Überlebenskampf in seine Praxis zurückgezogen. Es herrscht Unverständnis über die gesundheitspolitischen Zielsetzungen aller Parteien. Die honorarpolitischen Auseinandersetzungen als Folge einer miserablen Honorarpolitik der KBV dominieren die Standespolitik. Zusätzlicher Druck auf den einzelnen Arzt erfolgt über eine ärztefeindliche Gesamtstrategie der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), deren Ziel es ist, alle Bereiche dieses Gesundheitswesens selbst zu regeln, die begleitet wird von pausenlosen öffentlichen Vorwürfen der Unwirtschaftlichkeit und lnkompetenz gegenüber den Ärzten, die dem diametral entgegenstehen, was täglich in unseren Praxen stattfindet, nämlich eine engagierte, qualifizierte und patientenorientierte Versorgung der Patienten.
Nach wie vor sind wir Leistungsträger dieser Gesellschaft und stellen eine wohnortnahe hausärztliche und fachärztliche Versorgung sicher, die weltweit bzgl. Qualität und Wirtschaftlichkeit einmalig ist.
Die Ärztekammern, KVen und die ärztlichen Verbände und Berufsverbände haben es versäumt für eine ausreichende politische Vertretung der Ärzteschaft zu sorgen. Das Gros der freien Ärzteverbände beschäftigt sich mit gegenseitigen verbandspolitischen Querelen, Vertretung von Partikularinteressen. Klinisch tätige Kollegen liegen in Auseinandersetzungen mit niedergelassenen Kollegen, Hausärzte gegen Fachärzte, fachärztliche Internisten gegen hausärztliche Internisten, Geräteradiologen gegen konventionelle Radiologen, die Beispiele sind beliebig fortsetzbar. Dieser Unsinn muss beendet werden, er ist schuld an der augenblicklichen Misere!
Die Vertragsärztlichen Vereinigungen sind als fachübergreifender und politischer Verband angetreten, diese politischen und standespolitischen Defizite langfristig zu beheben. Wir haben in der Vergangenheit beachtliche Erfolge erzielt. Wir haben klare politische und standespolitische Maximen und wir haben z.B. in Nordwürttemberg eine Vertragsärztliche Vereinigung, die nicht nur öffentlich als freier Verband agieren kann, sondern inzwischen auch die Politik der Kassenärztlichen Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts entscheidend mitbestimmt und unterstützt.
Wir bauen auch in Zukunft auf eine fachübergreifende Vertretung und den breiten Konsens der Ärzte in freier Praxis. Wir fordern alle engagierten Ärzte auf, mitzumachen und uns beizutreten.
Wir müssen bundesweit die innerärztliche Vertretung und die politische Vertretung der Ärzte überdenken und neu organisieren, neue Richtungen nach unseren Vorstellungen vorgeben. Wir dürfen nicht nur ärztlich agieren, sondern müssen auch politisch handeln und dies mit Umsicht und Geduld. Unser größter Feind sind wir selbst, Uneinigkeit der Funktionäre einerseits, Passivität und Ungeduld der Basis andererseits. Ärzteschaft einigen statt Selbstdarstellung der Verbände, alle miteinander statt gegeneinander. Die VVen sind die führende und einende Kraft in der Ärzteschaft. Sie umfassen Berufs verbände, Vorstandsmitglieder zahlreicher KVen und Kammern, Mandatsträger aus der Politik und freier ärztlicher Verbände. Alle Kollegen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben, bitten wir, uns beizutreten und mitzumachen.
10 Thesen der vertragsärztlichen Bundesvereinigung
1. Erhalt der freien Arztwahl
Nur der unabhängige freie Arzt garantiert eine mündige, eigenverantwortliche, individuelle Patientenversorgung und die Wirtschaftlichkeit des Systems.
2. Stärkung der ärztlichen Therapiefreiheit
Die ärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit ist eine unabdingbare Grundlage für eine patientennahe, individuelle, umfassende Versorgung der Kranken. Allein der Arzt ist aufgrund seiner Qualifikation in der Lage, im Rahmen der finanziell gegebenen Möglichkeiten den Umfang und auch die Art notwendiger diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen zu bestimmen. Daher wird die Einführung von sogenannten Richtgrößen begrüßt, geben doch allein sie dem einzelnen Arzt ausreichende therapeutische Freiheit, auf welchem Wege er zum Behandlungsziel, nämlich der Heilung der Patienten oder Besserung seiner Beschwerden, kommen kann. Abgelehnt wird die vorgebrachte Forderung nach Einführung sogenannter Positivlisten und Leitlinienmedizin als einziges Regulativ der Medizin. Sie sind eine Fremdbevormundung ärztlicher Therapiefreiheit und insbesondere auch der Patientenindividualität und führen zu einer auf den Einzelmenschen nicht anzuwendenden Einheitsmedizin.
3. Pflege und Weiterentwicklung unseres international hochrangigen medizinischen Standards;
Qualitätsgarantie bleibt ureigene ärztliche Aufgabe und Kompetenz
Die in vielen Fachgebieten stattfindende wohnortnahe, sinnvoll abgestufte und hochdifferenzierte medizinische Versorgung der Bevölkerung steht jeder Option auf Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den Ebenen offen! Der Maßstab dafür ist die jetzt schon ohnehin hohe Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten. Freiwillige zur Erprobung stehende Anbietermodelle sind mit Augenmaß zu installieren und bedürfen keines fremdgesteuerten Berater- und Sponsorensystems, weder von Kassenseite noch von anderen, auch ärztlich geleiteten Institutionen. Die Ärzte und nicht die Versicherer definieren medizinische Standards für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Zunehmende Inanspruchnahme med. Leistungen infolge der Chipkarte ist entweder vom Versicherer (den GKVen) zu finanzieren, oder die finanzielle Problematik zwischen Kassen und Versicherten zu lösen. Ärztliche Aufgabe ist die Diagnostik und Therapie und nicht die Regelung des Verhaltens von Patienten.
4. Weiterentwicklung der Krankenversicherung; Senkung der Zwangsbeiträge;
Modulares Versicherungssystem. Solidarität bedeutet nicht nur Recht, sondern auch Pflicht
Die GKVen sollen wieder zu einer Versicherung gegen Krankheit werden.
Gefordert wird die Ausgabentransparenz gegenüber den Versicherten, ein modulares Versicherungssystem, Neudefinition des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen unter Berücksichtigung individueller Risiken und Erhalt der Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
5. Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten.
Individuelle Absicherung individueller Risiken
Eine Gesellschaft im Umbruch, weg vom Wohlfahrtsstaat, bedarf eines Bürgers mit zunehmender Eigenverantwortlichkeit. Diese kann durch Bonus-, Zuzahlungs- und Selbstbehaltsregelung gestärkt werden.
Die Prävention zur Verringerung von Gesundheitsrisiken soll gefördert werden. Bewusst eingegangene individuelle Risiken können zusätzlich abgesichert werden. Wer bewusst und sparsam mit Versicherungsleistungen umgeht und sich im modularen Versicherungssystem "schlank" versichert, muss finanziell davon profitieren. Alle Einsparungen müssen den Versicherten über Beitragssenkungen zugeführt werden.
6. Einführung der Kostenerstattung über alle Bereiche
Die Kostenerstattung wird sich bei einer Harmonisierung der europäischen Gesundheitssysteme durchsetzen. Sie führt zu mehr Transparenz und zu mehr Wirtschaftlichkeit. Schon jetzt ist die Kostenerstattung als Wahlleistung des Versicherten und für alle Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKVen enthalten sind, möglich. Zu fordern ist die Kostenerstattung auch als Wahlleistung für den Arzt.
Bei einer Neudefinition des Leistungskatalogs der GKVen, insbesondere beim Umsetzen der sogenannten "Evidence based medicine" müssen alle Leistungen. die von den Krankenversicherungen dann nicht mehr vergütet werden, in die Kostenerstattung übergeführt werden. Nur so kann die ärztliche Therapiefreiheit aufrecht erhalten werden.
7. Neudefinition des Leistungskatalogs der GKV
Die Regelversorgung soll auf einem für alle Kassen der GKV gleichen und obligat zu erbringenden Pflichtleistungskatalog beruhen.
Der Pflichtleistungskatalog ist in gesamtgesellschaftlichem Konsens zu erstellen (zwischen Ärzten, Kassen, Patienten, Politik). Nur die Ärzteschaft hat aufgrund ihrer ethischen und fachlichen Kompetenz die Wertigkeit ärztlicher Leistung zueinander zu definieren (z. B. Krebstherapie vor Massage). Es ist dagegen alleine politische Entscheidung, was solidarisch über diesen Grundleistungskatalog finanziert werden soll.
Anwartschaften und Wartezeiten auf bestimmte Versicherungsleistungen sollen, wie in anderen Versicherungssystemen auch (z. B. Rentenversicherung usw.) eingeführt werden.
8. Neue Grundlage der Beitragsbemessung der GKV
Nicht nur das Kriterium der lohn- und gehaltsabhängigen Beschäftigung darf die Beitragspflicht zur GKV begründen. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung resultieren derzeit ausschließlich aus den Beiträgen der lohnabhängigen Arbeit und freiwillig versicherten Selbständigen und den entsprechenden Beiträgen der Arbeitgeber. Sämtliche andere Einkommensarten sind bisher beitragsfrei. Sie tragen daher nicht zur Finanzierung der solidarischen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Daher wird für eine Regelversorgung im Bereich der GKV ein Beitragshebungssystem gefordert, welches sich auf alle und nicht nur die lohnbezogenen Einkünfte erstreckt.
9. Verbesserung des Datenschutzes und Wahrung des Arztgeheimnisses
Im Zentrum eines funktionierenden Arzt-Patientenverhältnisses steht das Arztgeheimnis. Ohne ausreichenden Datenschutz ist die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung gefährdet bis zur möglichen Aufhebung der Nichtbeachtung dieser essentiellen Grundforderung. Voraussetzung für ein ungestörtes und angstfreies Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist die Vertraulichkeit. Für den Versicherten muss klar sein, dass seine sensiblen Daten in Vertraulichkeit gewährt sind und die Privatsphäre entsprechend respektiert wird von allen am Gesundheitssystem Beteiligten zum Schutz der Individualität des einzelnen Menschen.
Ohne entsprechenden Vertrauensschluss ist keine effizient funktionierende ärztliche Behandlung denkbar. Es müssen daher alle am ambulanten Versorgungssystem Beteiligten die Prämissen des Datenschutzes im Interesse des kranken Mitmenschen und Versicherten strikt beachten.
10. Erhalt der mittelständischen und freiberuflichen ärztlichen Versorgungsstruktur
Sowohl die Akzeptanz der Bevölkerung für dieses System, als auch die Kosten/Nutzen/Relation sind entscheidende Argumente zur Beibehaltung dieser freiberuflichen und mittelständischen Versorgungsstruktur. Abgelehnt werden alle Tendenzen zur Verstaatlichung oder zur Übernahme dieses Versorgungsbereichs durch Krankenkassen oder Großindustrie unter Auslagerung technischer Leistungen (z. B. Labor, Röntgen) aus dem ärztlichen Leistungskatalog. Vor einer Europäisierung muss eine Harmonisierung der Systeme stattfinden, dann erst kann eine Liberalisierung erfolgen. In diese Liberalisierung sind dann alle Strukturen mit einzubeziehen, auch die gesetzlichen Krankenversicherungen.